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Markets Update Februar 2026 - Das Ende von Trumps Notstandsregime – nicht aber der Zölle

Bad Homburg, 24.02.2026
von Dr. Eduard Baitinger
  • Entscheidung: Das oberste US-Gericht verpasst Trumps Zollregime einen Dämpfer
  • Unsicherheit: Das Urteil sorgt zunächst für Klärungsbedarf, sendet aber ein positives Signal
  • Rücksetzer: Technologieaktien standen zuletzt unter Druck, der Aufwärtstrend aber ist intakt

Die vergangene Woche endete mit einem Paukenschlag: Der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court, hat entschieden, dass US-Präsident Donald Trump keine Zölle auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) erheben darf. Die Kompetenz zur Erhebung von Zöllen ist Teil der Steuerhoheit des Kongresses; die Exekutive kann sie nur auf Grundlage einer ausdrücklichen gesetzlichen Delegation ausüben. Wichtig ist: Das Urteil ist statutenspezifisch, nicht generell handelspolitisch. Andere Instrumente wie Anti-Dumping-Maßnahmen bleiben unangetastet. Allerdings sind diese verfahrensgebunden und setzen mehrmonatige Prüfprozesse voraus – eine kurzfristige Substitution auf diesem Wege ist damit ausgeschlossen.

Gleichwohl reagierte die Trump-Administration umgehend: Noch am Tag der Urteilsverkündung kündigte der US-Präsident einen globalen Zoll von 10 Prozent auf Basis von Section 122 des Trade Act von 1974 an, den er bereits am Folgetag auf das gesetzliche Maximum von 15 Prozent anhob. Allerdings sind Zölle nach Section 122 auf 150 Tage befristet und setzen eine Zahlungsbilanzkrise voraus. Eine Verlängerung würde die Zustimmung des Kongresses erfordern. Diese scheint jedoch ausgeschlossen – zum einen, weil keine Zahlungsbilanzkrise vorliegt, zum anderen, weil es keine belastbare überparteiliche Mehrheit für ein breit angelegtes Zollregime gibt.

Strategisch bedeutsamer als die tatsächlichen Konsequenzen ist die strukturelle Verschiebung: Trump verliert das Instrument eines sofortigen, universell skalierbaren Zollhebels auf Notstandsbasis. Zölle müssen künftig wieder grundsätzlich sektor- oder länderspezifisch, verfahrensgebunden und mit zeitlichem Vorlauf implementiert werden.

Am Kapitalmarkt sorgt das Urteil gegen die pauschalen reziproken Zölle kurzfristig für erhöhte Unsicherheit, da bestehende Zollvereinbarungen neu verhandelt werden müssen und der Umfang sowie der zeitliche Horizont möglicher Zollrückerstattungen offen sind. Mittel- und langfristig ist die Entscheidung jedoch ein positives Signal für die institutionelle Verlässlichkeit und Regelgebundenheit der US-Handelspolitik: Die Möglichkeit, weit gefasste Notstandsbefugnisse zu nutzen, wird klar beschränkt. Außerdem bestätigt das Urteil die Funktionsfähigkeit der Checks and Balances und begrenzt den Handlungsspielraum der Exekutive wieder stärker auf die gesetzlich vorgesehenen Instrumente. Damit gewinnt der handelspolitische Rahmen aus Marktsicht an Berechenbarkeit und Verlässlichkeit.

Märkte im Aufwärtstrend – Technologieaktien schwächeln

Insgesamt befinden sich die Aktienmärkte weiterhin in einem robusten Aufwärtstrend. Die soliden Fundamentaldaten sorgen für ein grundsätzlich konstruktives Investmentumfeld. Die globale Geldpolitik ist in Summe neutral ausgerichtet. Zuletzt haben positive Inflationsdaten in den USA und Europa sogar die Wahrscheinlichkeit weiterer Lockerungsschritte erhöht. Gleichzeitig sind die Makrodaten stabil – sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Deutschland mehren sich erste Anzeichen einer industriellen Belebung. Während die US-Industrie insbesondere von KI-Investitionen getragen wird, sorgen in Deutschland vor allem steigende Rüstungsaufträge für eine Verbesserung. Auch bei den Unternehmensgewinnen bleibt der Trend klar positiv.

Unter der Oberfläche zeigen die Märkte jedoch deutliche Unterschiede in der Performance der unterschiedlichen Sektoren. Die Marktstruktur ist so zerrissen wie nur selten in den vergangenen Jahren. Auf der Verliererseite steht insbesondere der Technologiesektor mit einer klaren relativen Schwäche. Die hohen KI-Investitionen belasten den freien Cashflow und führen zu spürbar abnehmenden Aktienrückkäufen. Aus Anlegersicht werden damit sichere Erträge zunehmend durch KI-Investitionen mit unsicherer Profitabilität ersetzt – die Nervosität ist entsprechend nachvollziehbar. Zusätzlich belasten ausgeprägte Disruptionssorgen den Sektor. Software-Aktien stehen unter Druck, da der Markt das Risiko einpreist, dass generative KI die Wertschöpfungstiefe klassischer Softwareanbieter reduziert und damit deren langfristige Ertragskraft infrage stellt. Wie so oft liegt der Markt mit der grundsätzlichen Richtung dieser Neubewertung richtig, kurzfristig erscheint das Ausmaß der Kursreaktionen jedoch überzogen.

Temporäre Rücksetzer gehören bei Megatrends dazu

Für Investoren gilt: Megazyklen sind keine Einbahnstraße. Temporäre Ernüchterungsphasen, ausgelöst durch Profitabilitäts- und Disruptionssorgen, sind innerhalb eines strukturellen Aufwärtstrends plausibel und stellen zunächst keine Trendwende dar. Langfristig ist jedoch davon auszugehen, dass im KI-Wettlauf nicht alle Unternehmen und Geschäftsmodelle zu den Gewinnern zählen werden. Professionelle Investoren müssen daher stärker differenzieren und den Fokus legen auf nachhaltige Cashflow-Qualität, belastbare Wettbewerbsvorteile und die Fähigkeit der Unternehmen, ihre Investitionen in Erträge umzumünzen.


Über Dr. Eduard Baitinger

Dr. Eduard Baitinger ist seit 2015 Leiter Asset Allocation der FERI AG. Unter der Gesamtverantwortung des CIO der FERI Gruppe, Dr. Marcel V. Lähn, ist Dr. Baitinger für die quantitative Asset Allocation im CIO Office und diverse Publikationen zur Einschätzung der internationalen Finanzmärkte verantwortlich.

Vor seiner Tätigkeit bei FERI war Dr. Baitinger wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bremen und Finanzanalyst bei einem Asset Manager. 2010 schloss er sein Studium an der Universität Bremen, begleitet von einem Auslandsaufenthalt in New York, als Diplom Ökonom ab. 2014 promovierte Eduard Baitinger mit Auszeichnung über neue Ansätze für das quantitative Asset Management. Dr. Baitinger publiziert regelmäßig in akademischen Fachzeitschriften und fungiert als akademischer Gutachter.

Über FERI

Die FERI Gruppe mit Hauptsitz in Bad Homburg wurde 1987 gegründet und hat sich zu einem der führenden Multi Asset-Investmenthäuser im deutschsprachigen Raum entwickelt. Für institutionelle Investoren, Familienvermögen und Stiftungen bietet FERI maßgeschneiderte Lösungen in den Geschäftsfeldern:

Das 2016 gegründete FERI Cognitive Finance Institute agiert innerhalb der FERI Gruppe als strategisches Forschungszentrum und kreative Denkfabrik, mit klarem Fokus auf innovative Analysen und Methodenentwicklung für langfristige Aspekte von Wirtschafts- und Kapitalmarktforschung.

Derzeit betreut FERI zusammen mit MLP ein Vermögen von 64,2 Mrd. Euro, darunter ca. 18,6 Mrd. Euro Alternative Investments. Die FERI Gruppe unterhält neben dem Hauptsitz in Bad Homburg weitere Standorte in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Luxemburg, Wien und Zürich.



Pressekontakt

Marcel Renné

Vorsitzender des Vorstandes & CEO

Rathausplatz 8-10

61348 Bad Homburg

Dr. Eduard Baitinger